Förderprogramm Junge Familien

Das Förderprogramm gilt für die Wohnbaugebiete "An der Reutstraße", "Niederfeld IV", "Schneiderweg" und "Winklsaß I"
Anspruchsberechtigt
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- oder eheähnliche Gemeinschaften
Dauer des Anspruchs
5 Jahre ab Grundstückskauf
Förderung für
Im Haushalt lebende Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Geltungsbereich
Baugrundstücke in den Baugebieten "An der Reutstraße", "Niederfeld IV", "Schneiderweg" und "Winklsaß I"
Förderumfang
Pro Kind werden 50 m2 des Baugrundstücks kostenlos überlassen. Die Erschließungskosten sind voll zu bezahlen.
Zuschuss
| An der Reutstraße | 3.444,00 € |
| Niederfeld IV | 2.412,00 € |
| Schneiderweg | 2.656,50 € |
| Winklsaß I | 2.219,00 € |
Bedingung
Auf dem Grundstück muss innerhalb von fünf Jahren ein Wohnhaus errichtet und selbst bezogen werden (keine Vermietung).
Dauer der Förderung
31.12.2024
Ansprechpartner
Herr Tobias Atzenberger
-
08773 9606-22
-
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
Zimmer 15, 1.OG
