Information Ihres Wasserzweckverbands Neufahrn i.NB-Oberlindhart
Wie üblich verschickt der Zweckverband zur Wasserversorgung Neufahrn i.NB-Oberlindhart Anfang November die Ablesekarten zur jährlichen Ablesung der Wasserzähler. Für die Online-Abgabe der Zählerstände (über die Gemeinde-Homepage bzw. QR-Code) ist aus Datenschutzgründen ein Passwort erforderlich. Für jeden Abnehmer ist das Passwort auf der Ablesekarte aufgedruckt. Pro Wasserzähler/Gartenwasserzähler ist ein eigenes Passwort, d.h. auch eine eigene Ablesekarte erforderlich! Deshalb erhalten Sie ggf. mehrere Anschreiben.
Die Zählerstände können uns online oder per Smartphone mitgeteilt werden oder Sie geben die ausgefüllte Ablesekarte, bis spätestens 01.12.2023 bei uns im Rathaus ab.
Wasserversorgung
Notfallnummer
Wasserzählerstand online
Hier können Sie Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.
Impressum: Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltung die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit. Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Kommune an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zähler[1]stand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Neufahrn i. NB-Oberlindhart (Wasserversorgung für den Ort Neufahrn und die ehem. Gemeinde Oberlindhart, jetzt Markt Mallersdorf-Pfaffenberg) hat gemäß der Trinkwasserverordnung 2001 die Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.
Laut Befund vom 09.08.2022/21.06.2022 der Laborgruppe AGROLAB, 82279 Eching am Ammersee, ergibt die Analyse folgende Werte:
PARAMETER |
Hochbehälter bzw. Versorgungsnetz |
GRENZWERT nach der TrinkwV |
PH-WERT (Labor) | 7,69 | 6,5 - 9,5 |
LEITFÄHIGKEIT bei 20° | 548 µS/cm | 2500 µS/cm |
WASSERTEMPERATUR (vor Ort) | 12,3 °C | |
SAUERSTOFF | 8,3 mg/l | |
CALCIUM (Ca) | 69,9 mg/l | |
MAGNESIUM (Mg) | 32,9 mg/l | |
GESAMTHÄRTE | 17,4 °dH | |
HÄRTEBEREICH | hart | |
GESAMTHÄRTE (als Calciumcarbonat) |
3,10 mmol/l | |
NITRAT (NO3) | 7,3 mg/l | 50 mg/l |
NITRIT (NO2) | <0,02 mg/l | 0,5 mg/l |
EISEN (Fe) | <0,005 mg/l | 0,2 mg/l |
MANGAN (Mn) | <0,005 mg/l | 0,05 mg/l |
AMMONIUM (NH4) | <0,01mg/l | 0,5 mg/l |
KALIUM (K) | 0,9 mg/l | |
NATRIUM (Na) | 3,1 mg/l | 200 mg/l |
SULFAT (SO4) | 3,8 mg/l | 250 mg/l |
ARSEN (As) | <0,001 mg/l | 0,01mg/l |
CHLORID (Cl) | 3,9 mg/l | 250 mg/l |
BASEKAPAZITÄT bis pH 8,2 | 0,29 mmol/l | |
BLEI (Pb) | 0,001 mg/l | 0,01 mg/l |
BOR (B) | <0,02 mg/l | 1 mg/l |
CADMIUM (Cd) | <0,0003 mg/l | 0,003 mg/l |
CHROM (Cr) | <0,00056 | 0,05 mg/l |
KUPFER (Cu) | <0,005 | 2 mg/2 |
CYANIDE, gesamt | <0,005 | 0,05 mg/l |
FLUORID (F) | 0,14 mg/l | 1,5 mg/l |
NICKEL (Ni) | <0,002 mg/l | 0,02 mg/l |
QUECKSILBER (Hg) | <0,00010 mg/l | 0,001mg/l |
SELEN (Se) | 0,0006 mg/l | 0,01 mg/l |
URAN (U-238) | 0,0026mg/l | 0,01 mg/l |
Hinsichtlich der mit einem amtlichen Grenzwert belegten Schadstoffe, welche ab einer bestimmten Konzentration in Wasser zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können, ergab die Analyse bei
keinem Stoff eine Überschreitung des amtlichen Grenzwertes
Die Anforderungen, die aus korrosionstechnischer Sicht an Trinkwasser gestellt werden, sind an und für sich erfüllt. Da die Basekapazität bis pH 8,2 größer als 0,2 mmol/l ist, darf jedoch nach § 17 Abs. 3 TrinkwV in Verbindung mit der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) des Umweltbundesamts (UBA) vom März 2017 schmelztauchverzinkter Stahl (bei Neuinstallationen) ohne Einzelfallprüfung nach DIN EN 15664 Teil 1 nicht mehr verwendet werden. Im Warmwasserbereich wird im Übrigen generell - d.h. unabhängig vom Chemismus - von der Verwendung verzinkten Stahls abgeraten (Metall-Bewertungsgrundlage des UBA). Da die Leitfähigkeit des Wassers (bei 20°C) im Bereich von 500 µ/S/cm liegt, kann die Korrosionswahrscheinlichkeit bei Edelstahlplattenwärmetauschern, die mit Kupfer hartgelötet sind, erhöht sein.
Für Informationen über die Trinkwasserversorgung in den
Ortsteilen der ehem. Gemeinde Winklsaß: http://www.wasserzweckverband-mallersdorf.de
Ortsteilen der ehem. Gemeinden Hebramsdorf, Hofendorf und Piegendorf: http://www.rottenburger-gruppe.de
Mehr interessante Informationen zum Trinkwasser gibt es unter: www.WASSER-LEXIKON.de
Ansprechpartner
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08773 9606-14
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Bauhof, Rottenburgerstr. 23