Standesamt / Kindertagesstätten
Standesamt
Dienstzeiten:
Montag: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Aufgabenbereiche
- Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile
- Anmeldung von Eheschließungen
- Archivierung
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Berichtigung von Personenstandseinträgen
- Beurkundung von Personenstandsfällen
- Ehefähigkeitszeugnis und Befreiung OLG
- Eheschließungen
- Erklärung zur Namensführung
- Kirchenaustritte
- Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen
- Statistiken
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
- Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Beantragung von Urkunden
Zur Anforderung von Personenstandsurkunden - Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch - senden Sie uns bitte eine E-Mail an:
Bitte geben Sie bei der Anforderung Ihren Namen sowie die Adresse an und legen Sie einen Nachweis über ein Verwandtschaftsverhältnis bzw. ein berechtigtes Interesse (z.B. Erbschein) dazu.
Zudem benötigen wir das Geburtsdatum, das Sterbedatum oder das Heiratsdatum der entsprechenden Person(en).
Zur Legalisation bitte außerdem ein Foto Ihres Ausweises/Reispasses anhängen - und im Fall einer Geburtsurkunde die vollen Namen der Eltern - angeben.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen für Eheschließungen, ausgehend vom Hochzeitstermin, nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Bitte daher nicht zu früh beantragen!
Die Gebühr für die Urkunden sowie die beglaubigten Abschriften beträgt je 12,00 EUR, welche Sie bitte auf das Konto der Gemeinde Neufahrn i.NB bei der Sparkasse Landshut, IBAN: DE77 7435 0000 0005 8016 64 (BIC: BYLADEM1LAH) überweisen.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Urkunde" oder "Begl. Ablichtung" und den "Namen" an.
Nach Eingang der Gebühr senden wir Ihnen die Unterlagen schnellstmöglich zu.
Mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsregistern (Internationale Urkunden)
Zur Verwendung von Personenstandsurkunden im Ausland gibt es spezielle Regelungen. In verschiedenen Ländern werden nach einem Übereinkommen mehrsprachige Auszüge (internationale Urkunden) anerkannt. Diese mehrsprachigen Auszüge werden beispielsweise akzeptiert von den Ländern: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Apostille und Legalisation
Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann – je nach Land in dem die Urkunde verwendet werden soll – durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden. Zudem gibt es internationale Abkommen, wonach (bestimmte) Urkunden von der Legalisation und der Apostille befreit sind.
Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Beglaubigung bzw. Apostille von öffentlichen Urkunden, die im Regierungsbezirk Niederbayern von Behörden ausgestellt wurden und nicht von Bundesbehörden stammen, z. B. Urkunden eines Landratsamtes, eines Standesamts, einer Meldebehörde, einer Schule, einer Universität oder eines Finanzamts. Eine Apostille kann nur auf original ausgestellten Urkunden angebracht werden. Weitere Infos: Regierung von Niederbayern - Beglaubigungsstelle, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871/808-1056.
Eheschließungen in Neufahrn i.NB
Wenn Sie in Neufahrn i.NB heiraten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Als Trauungsbeamte stehen zur Verfügung: Erster Bürgermeister Peter Forstner, Standesbeamtin Frau Eberwein-Mirlach, Standesbeamtin Frau Högl-Schütz und Standesbeamter Herr Wimmer.
Trauungen sind grundsätzlich zu folgenden Zeiten möglich:
Montag/Dienstag/Mittwoch: 09.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr
Samstag: 11.00 – 13.00 Uhr
(Jeweils zur vollen Stunde)
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein Aufpreis in Höhe von 100,-- Euro zu zahlen. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Trauungen finden in Neufahrn i.NB im klimatisierten Trauungszimmer (25 Sitzplätze inkl. Brautpaar) statt.
Außerdem besteht auch die Möglichkeit bei guter Witterung auf der Terrasse im Chalet-Garten im Schloss Neufahrn i.NB im Freien , zu heiraten. Hierfür ist nochmals ein zusätzlicher Aufpreis in Höhe von 390,-- Euro zu zahlen. Bei schlechter Witterung findet die Trauung im Trauungszimmer statt!
Anmeldung der Eheschließung und Trauung:
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unter mehreren für die Anmeldung zuständigen Standesämtern haben die Eheschließenden die Wahl.
Die Trauung selbst kann dann in jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden.
WICHTIG - Termine für eine Eheschließung können erst nach telefonischer/schriftlicher Vereinbarung mit dem Standesamt Neufahrn i.NB unverbindlich reserviert werden!
Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig vor einer Eheschließung beim zuständigen Standesamt welche Unterlagen benötigt werden.
Eberwein-Mirlach Jasmin
Standesamtsleitung / Kindertagesstätten
Högl-Schütz Jutta
Einwohnermeldeamt / Passamt / Standesamt
