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„Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“

Der Gemeinderat Neufahrn i.NB hat am 13. April 2021 beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2 für Flurnummer 1226/1 zu ändern und den Geltungsbereich auf Teilflächen der angrenzenden Flurnummern 1227, 1227/1 und 1434/14, alle Gemarkung Neufahrn, zu erweitern. Der aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderliche Ausgleich wurde auf der Ökokontofläche „Am Goldbach“ auf den Grundstücken Fl.Nr. 762/3 TF, 773, 774/9 TF, 843 TF und 846 TF, alle Gemarkung Neufahrn, geschaffen. Die Planentwürfe sind vom Architekturbüro Ludwig Bindhammer, Kapellenberg 18, 84092 Bayerbach ausgearbeitet worden. Die Planentwürfe einschließlich  Begründung und Umweltbericht wurden am 21.12.2021 vom Gemeinderat Neufahrn i. NB gebilligt.  Sie liegen in der Zeit vom 28. März bis 28. April 2022 im Rathaus Neufahrn i. NB, I. Stock,  Zimmer 13, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i. NB, während der  allgemeinen Öffnungszeiten  öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen. Im Bauleitplanverfahren können auch die Planunterlagen eingesehen werden.

  • Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“
  • Begründung zu Deckblatt Nr. 2
  • Umweltbericht nach § 2a BauGB
  • Ausgleichsflächenplan
  • Immissionsschutztechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz)