Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Neufahrn i.NB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn i.NB hat beschlossen ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Neufahrn i.NB erstellen zu lassen. Mit diesem Konzept wird die künftige räumliche und funktionale Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre geplant.
Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Entwicklung des Ortszentrums von Neufahrn gelegt, selbstverständlich werden aber auch die einzelnen Gemeindeteile betrachtet. Das ISEK bietet zudem für Kommunen den Einstieg in Projekte, die aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst werden.
Untersucht werden im Wesentlichen die Aspekte: Familien und Kinder, junge Generation, ältere Generation, Kultur und Bildung, Wirtschaft und Gewerbe, Handel und Versorgung, Mobilität (mit und ohne Auto), Ökologie und Landwirtschaft, Energie & Klimaschutz, Soziales und Integration.
Der ISEK-Prozess wird über einen Zeitraum von ca. einem Jahr laufen und erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Bestandssituation und den sich bietenden Entwicklungsmöglichkeiten für Neufahrn i.NB.
Dabei werden Schwerpunkte auf folgende Handlungsfelder gelegt:
- Wohnen & Siedlungsentwicklung
- Bildung & Freizeit
- Wirtschaft & Gewerbe
- Bürgerschaft & Soziales
- Öffentlicher Raum
- Umwelt & Energie
- Verkehr
Niemand kennt Neufahrn i.NB wie seine Bürgerinnen und Bürger, deshalb werden Sie in den Prozess der Bestandsaufnahme, Analyse und die Erstellung des Konzepts eingebunden.
Die Erstellung des Konzepts wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Über die verschiedenen Schritte bis zum fertigen ISEK möchten wir Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.
Am Anfang aller Überlegungen für die künftige Entwicklung steht die genaue Kenntnis der Ausgangssituation: Wo liegen die aktuellen Stärken, wo gibt es Verbesserungsbedarf? Welche Ideen für die künftige Entwicklung gibt oder gab es bereits?
An dieser Stelle bitten wir um Ihre Mithilfe: niemand kennt Neufahrn so gut wie seine Bürgerinnen und Bürger. Ihre Rückmeldungen fließen dann in den Erarbeitungsprozess des Konzeptes mit ein.
Die Gemeinde Neufahrn i.NB und die beteiligten Planer freuen sich auf Ihre Rückmeldungen!
Alles, was Sie uns schon immer sagen wollten…
können Sie ab 29.01.2024 bis zum 24.03.2024 über die Internetseite
https://www.jetzt-mitmachen.de/isek_neufahrn eintragen.
Mitmachen lohnt sich, denn es geht um das gemeinsame Gestalten der Zukunft in Neufahrn i.NB!
Wo sind die besonderen Qualitäten und Stärken in Neufahrn i.NB?
Wo gibt es Probleme und Schwächen?
Welche Ideen für die künftige Entwicklung gibt es schon?
Einladung zum Ortsspaziergang: Mitmachen und gemeinsam die Zukunft gestalten!
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung rund um den ISEK-Prozess finden offene Ortsspaziergänge statt, bei denen Vertreter der Kommune und des Planungsbüros gemeinsam mit interessierten Bürgern im Rahmen einer Ortsbegehung die für die künftige Entwicklung wichtigen Aufgabenstellungen, Qualitäten und Problemstellungen besichtigen und austauschen möchten. Während dieser Spaziergänge haben Sie die Gelegenheit, mit uns direkt vor Ort zu diskutieren, Probleme anzusprechen, aber auch positive Aspekte hervorzuheben.
Ihre Perspektive als Neufahrner Bürgerinnen und Bürger stellt eine wichtige Grundlage für die Weichenstellungen der zukünftigen Ortsentwicklung dar. Wir würden uns daher freuen, Sie zahlreich zu dieser Gelegenheit für einen gemeinsamen Spaziergang durch Neufahrn begrüßen zu dürfen.
Wann und Wo:
- Datum: 1. Ortsspaziergang am Mittwoch, 13.03.2024
- Treffpunkt: Rathausplatz, Haupteingang
- Zeit: 16:00 Uhr
Wir freuen uns darauf, Sie zu einem Ortsspaziergang in Neufahrn begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen über die Grundlagen für die künftige Ortsentwicklung zu sprechen.
Hinweise:
- Bitte denken Sie daran, angemessene Kleidung und Schuhwerk für einen Spaziergang im Freien mitzubringen.
- Die Ortsspaziergänge finden bei jedem Wetter statt, es sei denn, es liegt eine Sicherheitsgefährdung vor.
Einladung zum Ortsspaziergang: Mitmachen und gemeinsam die Zukunft gestalten!
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung rund um den ISEK-Prozess finden offene Ortsspaziergänge statt, bei denen Vertreter der Kommune und des Planungsbüros gemeinsam mit interessierten Bürgern im Rahmen einer Ortsbegehung die für die künftige Entwicklung wichtigen Aufgabenstellungen, Qualitäten und Problemstellungen besichtigen und austauschen möchten. Während dieser Spaziergänge haben Sie die Gelegenheit, mit uns direkt vor Ort zu diskutieren, Probleme anzusprechen, aber auch positive Aspekte hervorzuheben.
Ihre Perspektive als Neufahrner Bürgerinnen und Bürger stellt eine wichtige Grundlage für die Weichenstellungen der zukünftigen Ortsentwicklung dar. Wir würden uns daher freuen, Sie zahlreich zu dieser Gelegenheit für einen gemeinsamen Spaziergang durch Neufahrn begrüßen zu dürfen.
Wann und Wo:
- Datum: 2. Ortsspaziergang am Mittwoch, 24.04.2024
- Treffpunkt: Rathausplatz, Haupteingang
- Zeit: 18:00 Uhr
Wir freuen uns darauf, Sie zu einem Ortsspaziergang in Neufahrn begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen über die Grundlagen für die künftige Ortsentwicklung zu sprechen.
Hinweise:
- Bitte denken Sie daran, angemessene Kleidung und Schuhwerk für einen Spaziergang im Freien mitzubringen.
- Die Ortsspaziergänge finden bei jedem Wetter statt, es sei denn, es liegt eine Sicherheitsgefährdung vor.
Der Erfolg eines ISEK wird wesentlich von der Akzeptanz der Ziele, Planungen und Projekte getragen. Diese Akzeptanz kann nur dann hergestellt werden, wenn zusätzlich zu den politischen Entscheidungsträgern auch die Bürgerschaft bzw. in der Gemeinde relevanten Akteure in die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes eingebunden und Projekte gemeinsam entwickelt werden.
Deshalb wurde bereits zu Beginn des Erarbeitungsprozesses zum ISEK eine sogenannte Lenkungsgruppe installiert. Die Lenkungsgruppe soll sich, neben politischen Vertretern der Gemeinde, auch aus Personen der Verwaltung sowie aus ausgewählten örtlichen Akteuren aus den für Neufahrn wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge und des kommunalen Handelns zusammensetzen.
Die Lenkungsgruppe ist kein Entscheidungsgremium - diese Funktion ist dem Gemeinderat vorbehalten. Vielmehr dient die Lenkungsgruppe als Gremium, mit dem die einzelnen Arbeitsschritte des gesamten Erarbeitungsprozesses im ISEK rückgekoppelt werden. Dies führt zu einem hohen Maß an Transparenz, die vor dem Hintergrund der abschließenden Beschlussfassung zur Anwendung des ISEK als Grundlage der künftigen Ortsentwicklung und der künftigen Umsetzung der entwickelten Maßnahmen und Projekte entscheidend ist.
In die Lenkungsgruppe wurden aufgenommen:
Aus dem Gemeinderat:
- Herr Sebastian Wimmer (CSU)
- Frau Brigitta Denk (CSU)
- Herr Oliver Pöschl (Freie Wähler)
- Herr Florian Barth (Freie Wähler)
- Herr Christoph Ertl (SPD)
- Herr Martin Seeanner (Bündnis90/Die Grünen)
Zudem wurden folgende Bürgerinnen und Bürger um Mitarbeit gebeten:
- Frau Elisabeth Englbrecht, Winklsaß
- Herr Dr. Peter Hamoshi, Neufahrn i.NB
- Frau Judith Heinrich, Oberndorf
- Frau Claudia Lang, Hofendorf
- Herr Franz Neumeier, Neufahrn i.NB
- Herr Peter Kirchermeier, Neufahrn i.NB
Aus der Gemeindeverwaltung werden, neben Erstem Bürgermeister Forstner, der Bauamtsleiter Stefan Morawetz und die Geschäftsleiterin Andrea Grundler teilnehmen.
Ein weiteres wichtiges Format zum guten Gelingen eines ISEK stellen die sogenannten Expertengespräche dar, bei denen Personen, die wichtige Hinweise für den ISEK-Prozess geben können, ergänzend zu den Vertretern in der Lenkungsgruppe eingeladen werden, sich als örtliche Experten zu ihrem Themenfeld frühzeitig mit in den ISEK-Prozess einzubringen.
Es wurden deshalb Experten aus folgenden Bereichen eingeladen, sich am ISEK-Prozess mit ihren besonderen Kenntnissen einzubringen:
- Familien und Kinder
- Junge Generation
- Ältere Generation
- Kultur, Bildung und Soziales
- Wirtschaft, Gewerbe, Handel, Versorgung und Regionale Produkte
- Wirtschaftsförderung
Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des ISEK
am Donnerstag, den 11. Juli 2024, 19.30 Uhr
im Gasthaus Ramsauer in Neufahrn i.NB, Hauptstr. 70
Die Gemeinde Neufahrn i.NB erarbeitet derzeit ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (kurz: ISEK). Dabei handelt es sich um eine städtebauliche Konzeptplanung, in der Ziele für die Ortsentwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre formuliert werden. Der Bestandsaufnahme durch das beauftragte Planungsbüro Arc Architekten Partnerschaft folgten bisher zwei Ortsspaziergänge mit interessierten Bürgern, einer Bürgerbeteiligung mittels Crowdmapping, drei Sitzungen der Lenkungsgruppe und Expertengesprächen mit lokalen Akteuren.
Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme und Analyse soll nun den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme und reges Interesse!
Im Rahmen der Städtebaulichen Analyse zum ISEK wurde im Ort Neufahrn i.NB ein Gebiet mit Handlungsbedarf ermittelt. Zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit sollen vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat Neufahrn i.NB beschloss deshalb in seiner Sitzung am 20.05.2025 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen in Verbindung mit den §§ 140 und 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet.
Als vorläufige Ziele und Zweck der Sanierung werden bestimmt:
- Entwicklung des Ortskerns
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität entlang der Hauptstraße
- Neugestaltung des Umfelds und der Freiflächen um die Goldbachbrücke/Aumühlweg und
Grundschule zu einem zentralen Aufenthaltsbereich (Ortsmitte) und zur Verbesserung der Hol-
und Bringsituation an der Grundschule
- Ermittlung von Gebäuden mit Sanierungsbedarf und Maßnahmen gegen Leerstand (u. a.
Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm), Stärkung der Ortsmitte
- Sanierung des „Tropfhauses“ am Aumühlweg
- Ausbau des Rathauses (Dachgeschoss) zu einem Bürgersaal mit
- ökologische Maßnahmen im gesamten Untersuchungsgebiet, Anpassung an den Klimawandel
- Optimierung des Wegenetzes im Untersuchungsgebiet
Der Beschluss über vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
Auskunftspflicht (§ 138 BauGB):
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte wie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB).
Rechtsfolgen (§ 141 Abs. 4 BauGB):
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wird ein Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuchs sowie ein Bescheid über die Zurückstellung der Beseitigung einer baulichen Anlage nach Satz 1 zweiter Halbsatz unwirksam.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn i.NB hat am 20.05.2025 ein kommunales Förderprogramm (Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm) zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung beschlossen.
Ziel und Zweck des Förderprogramms
Ziel und Zweck des Förderprogramms ist die Stärkung der Identität und der Erhalt der sozialen, kulturellen und versorgungsbezogenen Funktionen des Ortsmittenbereiches in Neufahrn i.NB. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und ortstypischer Gestaltungsmerkmale unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind
- Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Aufwertung der vorhandenen Gebäude im Bereich des Fördergebiets, insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich
Fenstern und Türen, Schaufenstern, Vordächern, Hoftoren, Einfriedungen und Treppen
- Baumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen durch Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger
Neben- und Lagerräume
- Baumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen im Gebäudeinneren zur Schaffung bzw. Erhaltung von Wohnraum. Darunter fallen etwa Änderungen der
Grundrisse oder die Erneuerung von Sanitär- und Elektroinstallationen
- Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Barrieren und zur Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit
- Maßnahmen zur Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes wie z.B. durch Begrünung und
Entsiegelung
Nicht gefördert werden
- Bauunterhalt
- Neubaumaßnahmen
- Investitionen in mobile Anlagen und transportable Inneneinrichtung
Förderhöhe
Je Einzelobjekt können bis zu 30% gefördert werden, jedoch höchstens 15.000 €. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann diese Höchstfördersumme in angemessenem Umfang überschritten werden.