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Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024


Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen dazu.


Ergebnispräsentation Wahlergebnisse

Hier gelangen Sie zum Link zur Präsentation der Wahlergebebnisse auf der Webseite des Landratsamts.

Die ersten Inhalte werden am Wahlabend nach 18 Uhr erscheinen.

Bitte klicken Sie auf "READ MORE"

Abgabe des Wahlbriefes für die Europawahl 2024

Bitte denken Sie daran:

Die ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie unfrankiert in jeden beliebigen Briefkasten der Deutschen Post oder in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder persönlich im Rathaus auf Zimmer 03 abgeben. Bei Postversand sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicher zu stellen.

Die Abgabe des Wahlbriefes am Wahlsonntag ist nur in den Briefkasten am Rathaus bis 18.00 Uhr mögliche. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wichtige Informationen für Unionsbürger und Deutsche Bürger im Ausland

Für Unionsbürger:

Im Gegensatz zur Kommunalwahl sind bei der Europawahl nicht alle in der Gemeinde Neufahrn i.NB wohnhaften Unionsbürger automatisch wahlberechtigt. Unionsbürger können nur wählen, wenn sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind. Hierzu ist erforderlich, dass ein Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Neufahrn i.NB eingehen muss. Nur die Unionsbürger, die bei den letzten Europawahlen bereits die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragten, werden wieder automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer als Unionsbürger nicht mehr im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neufahrn i.NB geführt werden will, kann  auch dies beantragen.

Für Deutsche im Ausland:

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde/ Stadt für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis zuständig, wo sie vor dem Fortzug gemeldet waren. War dies Neufahrn i.NB muss der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Neufahrn i.NB eingegangen sein.

Neuaufteilung der Stimmbezirke

Aufgrund der zunehmenden Zahl der Wahlberechtigten, und damit auch des wachsenden Anteils der Briefwähler, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, den bisherigen Stimmbezirk  "Neufahrn östlich der Bahnlinie" in zwei Stimmbezirke zu unterteilen:

Stimmbezirk 4: Neufahrn östl. der Bahn - Süd
(Wahllokal, wie bisher, im Rathaus-Sitzungssaal)

Stimmbezirk 5: Neufahrn östl. der Bahn - Nord
(Wahllokal, neu, Foyer der Zweifachturnhalle Niederfeldstr. 7).

Die Teilung der beiden Stimmbezirke erfolgt entlang der Reutstraße, wobei die Reutstraße dem Stimmbezirk 4 zugeschlagen wurde. 

Diese Änderungen werden in den Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten bereits berücksichtigt.

Die übrigen Stimmbezirke bleiben unverändert.