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Überprüfung und Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse in der Gemarkung Rohrberg

Das Finanzamt Landshut informiert, dass in der Gemeinde Neufahrn i.NB, Gemarkung Rohrberg ab 06. Oktober ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung von Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) durchgeführt wird.

Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen. Näheres ist der Bekanntmachung des Finanzamtes zu entnehmen.