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Deckblatt Nr. 1 für Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rohrberg mit Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Der Gemeinderat Neufahrn i.NB hat am 14. Juni 2022 beschlossen, nach §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan für die Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage durch Deckblatt Nr. 1 aufzustellen.  Gleichzeitig werden der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 20 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 10 geändert.

Die Planentwürfe sind vom Büro Geoplan GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen, ausgearbeitet worden.

Die Planentwürfe einschließlich  Begründung und Umweltbericht wurden am 13. Juni 2023 vom Gemeinderat Neufahrn i. NB gebilligt. Sie liegen in der Zeit

vom 30. Oktober bis 01. Dezember 2023

im Rathaus Neufahrn i. NB, I. Stock,  Zimmer 13, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i. NB, öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Pläne unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungplans nicht von Bedeutung ist.
Bei Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die amtlichen Bekanntmachungen und die Planunterlagen können hier eingesehen werden.