Skip to main content

08773 9606-0 poststelle@gemeinde-neufahrn.de

Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren

Wie üblich verschickt der Zweckverband zur Wasserversorgung Neufahrn i.NB-Oberlindhart Ende Oktober die Ablesekarten zur jährlichen Ablesung der Wasserzähler. Die Wasserabnehmer werden gebeten, die Zählerstände per Ablesekarte, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), auf der Homepage der Gemeinde Neufahrn i.NB www.gemeinde-neufahrn.de unter der Rubrik Leben im Ort - Ver-/Entsorgung - Wasserzählerstand online oder über die BürgerApp unter Service - Wasserzählerkarte online bis spätestens 04. Dezember zu übermitteln.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Neufahrn i.NB-Oberlindhart und die Gemeinde Neufahrn i.NB haben, im vierjährigen Turnus, zum 01.01.2021 eine Überrechnung der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Auftrag gegeben. Deshalb werden die bis 04.12. abgelesenen Werte für das Abrechnungsjahr 2020 zum 31.12.2020 und künftig jährlich zum Ende des Verbrauchsjahres hochgerechnet. Damit soll vermieden werden, dass evtl. Gebührenerhöhungen ab 01.01. zu Lasten der Verbraucher gehen.