Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hofendorf und Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Der Gemeinderat Neufahrn i.NB hat am 23. März 2021 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hofendorf“ für Flurnummer 1127 Teilfläche und Flurnummer 593 (Ausgleichsfläche) beide Gemarkung Hebramsdorf, aufzustellen. Gleichzeitig werden der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 19 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 9 geändert.
Zur Behebung eines Verfahrensfehlers, wegen der Erweiterung des Plangebiets und der Verlegung der Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 843, Gemarkung Hebramsdorf, wird die Öffentliche Auslegung erneut durchgeführt. Die Planentwürfe sind vom Büro Geoplan GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen. ausgearbeitet worden.
Die Planentwürfe einschließlich Begründung und Umweltbericht wurden am 02. Mai 2023 vom Gemeinderat Neufahrn i. NB gebilligt. Sie liegen in der Zeit
vom 24. Mai bis 26. Juni 2023
im Rathaus Neufahrn i. NB, I. Stock, Zimmer 13, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i. NB, öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Pläne unberücksichtigt bleiben können.
Bei Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Bekanntmachungen und die Planunterlagen können hier eingesehen werden.