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Auslegung Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Der Gemeinderat Neufahrn i.NB hat in seiner Sitzung am 02. Mai die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen in den Schöffengerichten des Amtsgericht Landshut und den Strafkammern des Landgerichts Landshut für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgestellt. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit von 08. Mai bis einschl. 16. Mai 2023 im Rathaus Neufahrn i.NB, Hauptstr. 40, I. Stock, Zimmer-Nr. 13, 84088 Neufahrn i.NB während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis einschl. 23. Mai schriftlich oder persönlich zu Protokoll im Rathaus Neufahrn i.NB, Hauptstr. 40, I. Stock, Zimmer-Nr. 13, 84088 Neufahrn i.NB erhoben werden. Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass die in der Vorschlagsliste aufgenommenen Personen nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Bekanntmachung dazu ist hier veröffentlicht.