Bauleitplanung für "Sondergebiet (SO) Einkaufsmärkte" in Neufahrn i.NB abgeschlossen
Der Gemeinderat Neufahrn hat mit Beschluss vom 15.07.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für ein Sondergebeit „SO Einkaufsmärkte“ an der Rottenburger Straße in Neufahrn i.NB als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wurde die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24 und die Änderung des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 14 festgestellt. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes wurden vom Landratsamt Landshut mit Bescheid vom 24. Juli 2025 genehmigt.
Die Planunterlagen wurden am 01. August bekannt gemacht und sind damit verbindlich. Die Pläne liegen samt Begründung in der Gemeindeverwaltung Neufahrn, Hauptstraße 40, erster Stock, Zimmer-Nr. 13, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Bekanntmachungen und Planunterlagen können hier eingesehen werden.
