Zum Hauptinhalt springen

08773 9606-0 poststelle@gemeinde-neufahrn.de

Bauleitplanung für ein Sondergebiet (SO) Einkaufsmärkte in Neufahrn i.NB - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 24. September 2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Einkaufsmärkte“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,6042 Hektar, wobei ca. 1,3237 Hektar auf das Sondergebiet fallen. Das Plangebiet liegt unmittelbar angrenzend an das Wohnbaugebiet „Botenfeld III“ zwischen Neufahrn i.NB und dem Ort Asenkofen, direkt südlich der Staatsstraße 2142 (Rottenburger Straße in Neufahrn i.NB). Im Parallelverfahren wird für dieses Gebiet der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 24 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 14 geändert. Die Planentwürfe wurden am 1. April vom Gemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Sie liegen mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vom 9. April  bis einschließlich 16. Mai im Rathaus Neufahrn, erster Stock im Zimmer Nr. 13, Hauptstraße 40, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Bekanntmachungen und die veröffentlichten Unterlagen können auch hier eingesehen werden.