Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn i. NB hat am 21. Mai 2019 beschlossen, den bestehenden
Bebauungsplan für das Gebiet „Gewerbegebiet Niederfeld“ durch Deckblatt Nr. 5 für die Grundstücke
Fl.Nr. 274/4 und 276, Gemarkung Neufahrn, zu ändern. Dabei werden diese beiden Grundstücke als
ein „Sondergebiet Tierhaltung“ (Test-Aufbaustallungen für Pferde) ausgewiesen.
Der Planentwurf ist vom Büro Josef Voit, Am Sonnenhang 18, Oberroning, 84056 Rottenburg a.d. Laaber
ausgearbeitet worden.
Bei der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Planentwurf mit Begründung in der Zeit
vom 13.11. bis 20.12.2019 im Rathaus Neufahrn i. NB, I. Stock, Zimmer-Nr. 13, Hauptstraße 40,
84088 Neufahrn i. NB eingesehen werden.
Das Deckblatt Nr. 5 zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Niederfeld“ wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Der Planentwurf mit Begründung kann auch hier eingesehen werden.