Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen dazu.
Für Unionsbürger:
Im Gegensatz zur Kommunalwahl sind bei der Europawahl nicht alle in der Gemeinde Neufahrn i.NB wohnhaften Unionsbürger automatisch wahlberechtigt. Unionsbürger können nur wählen, wenn sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind. Hierzu ist erforderlich, dass ein Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Neufahrn i.NB eingehen muss. Nur die Unionsbürger, die bei den letzten Europawahlen bereits die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragten, werden wieder automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer als Unionsbürger nicht mehr im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neufahrn i.NB geführt werden will, kann auch dies beantragen.
Für Deutsche im Ausland:
Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde/ Stadt für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis zuständig, wo sie vor dem Fortzug gemeldet waren. War dies Neufahrn i.NB muss der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeinde Neufahrn i.NB eingegangen sein.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Europawahl werden freiwillige Mitglieder für die Urnenwahl- und Briefwahlvorstände benötigt. Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und melden sich bei der Gemeinde Neufahrn als Wahlhelfer/in!
Voraussetzung um die Funktion als Wahlhelfer/in auszuüben ist, dass man wahlberechtigt ist. Hierfür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
- Sie haben einen Wohnsitz im Gemeindegebiet Neufahrn,
- Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/in)
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 €.
Wir freuen uns auf Ihre Meldung.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter der 08773/9606-12oder unter E-Mail
Aufgrund der zunehmenden Zahl der Wahlberechtigten, und damit auch des wachsenden Anteils der Briefwähler, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, den bisherigen Stimmbezirk "Neufahrn östlich der Bahnlinie" in zwei Stimmbezirke zu unterteilen:
Stimmbezirk 4: Neufahrn östl. der Bahn - Süd
(Wahllokal, wie bisher, im Rathaus-Sitzungssaal)
Stimmbezirk 5: Neufahrn östl. der Bahn - Nord
(Wahllokal, neu, Foyer der Zweifachturnhalle Niederfeldstr. 7).
Die Teilung der beiden Stimmbezirke erfolgt entlang der Reutstraße, wobei die Reutstraße dem Stimmbezirk 4 zugeschlagen wurde.
Diese Änderungen werden in den Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten bereits berücksichtigt.
Die übrigen Stimmbezirke bleiben unverändert.