Bürgerbeteiligung für Einbeziehungssatzung "Hofendorf-Süd"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn i. NB hat am 10.12.2019 beschlossen, für den Bereich Hofendorf-Süd
eine „Einbeziehungssatzung Hofendorf-Süd“, die in der Gemarkung Hebramsdorf folgend Grundstücke umfasst:
Fl.Nr. 946, 947/4, 947/5 und 950 im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Ein Planentwurf ist vom Architekturbüro Ludwig Bindhammer, Kapellenberg 18, 84092 Bayerbach, ausgearbeitet worden.
Der Planentwurf einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 16. Oktober bis 16. November im Rathaus Neufahrn i. NB,
I. Stock, Zi.-Nr. 13, Hauptstraße 40, 84088 Neufahrn i.NB öffentlich aus.
Die Erstellung eines Umweltberichtes ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan
unberücksichtigt bleiben können.
Die Bekanntmachung und die Unterlagen zur Einbeziehungssatzung "Hofendorf-Süd" können hier eingesehen werden.