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Befüllen von privaten Schwimmbädern und Pools

In den Gärten werden immer mehr private Schwimmbäder gebaut oder mobile Pools aufgestellt. Zur Befüllung dieser Schwimmbäder teilen wir folgendes mit:

Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler bezogen werden. Pool-Wasser ist verschmutzt, insbesondere gechlort oder anderweitig behandelt. Es handelt sich deshalb nach § 3 der Entwässerungssatzung (EWS) um Schmutzwasser und ist deshalb als Abwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten.